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Corona-News - Testpflicht für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt

131409735 3618634821547227 303148371826928310 oLiebe Mitglieder,

Das am 28.05.2021 veröffentlichte Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 33/2021 regelt nunmehr die auf dem Sportgipfel M-V beschlossenen Lockerungen für den Sport.
Die Testerfordernisse gelten für alle Erwachsene über 18 Jahre, die keine Schüler*innen sind und dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
 
Des Weiteren gilt die Testbefreiung für COVID-19 Genesene sowie Personen mit einem vollständigen (!) Impfschutz.
 
Die Testerfordernisse können auch durch Selbsttests erbracht werden und müssen mittels Bescheinigung (klick hier: Anlage T - Umgang mit Schnell- und Selbsttests) dokumentiert werden. Sofern Testungen vor Ort beim Training durchgeführt werden, sind die Übungsleiter*innen als Testaufsichtsperson berechtigt das Testergebnis entsprechend zu bescheinigen. Damit besteht die Möglichkeit der Verwendung über die Trainingsteilnahme hinaus für anderweitige Angebote mit Testverpflichtung.
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